Sehr geehrte Angehörige, sehr geehrte Betreuer*innen, sehr geehrte Besucher*innen,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir ab 11. Februar 2021 die PoC-Schnelltests für Sie, als Besucher*innen, kostenfrei und direkt vor Ihrem Besuch durchführen können.

Dies ist jedoch nur möglich durch die Unterstützung der Soldaten der Bundeswehr, die uns vom Gesundheitsamt des Wetteraukreises zugeteilt wurden und dafür extra geschult und vorbereitet wurden.

Jedoch müssen wir Sie bitten, folgende Dinge zu beachten und einzuhalten:

Das Haus darf auch weiterhin nicht ohne Anmeldung betreten werden!!!

Sie dürfen einmal pro Woche mit 2 Personen zu Besuch kommen. Die Besuche sind nicht mehr zeitlich begrenzt.

Wir bitten Sie weiterhin vorab um Anmeldung Ihres Besuches (Tag des Besuchs) per Mail  unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefnisch unter 06046-9898931.

Die Besuchszeiten sind Donnerstag und Freitag 13.00 - 16.30 Uhr (letzter Einlass) Samstag und Sonntag 10.00 - 16.30 Uhr (letzer Einlass) Sie können in dieser Zeit flexibel kommen, müssen uns nur den Tag sagen, wann Sie kommen möchten.

  • BesucherInnen müssen über ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 verfügen, dieses können Sie in unserem Haus, am Tag Ihres Besuches durchführen lassen oder weiterhin auch an anderen Stellen, dies muss jedoch dann in schriftlicher Form mitgeführt werden. Ein Poc-Antigen-Schnelltest darf nicht älter als 48 Std. und ein PCR-Test nicht älter als 72 Std. sein. Sie können sich auch weiterhin bei Haus- oder Zahnarztpraxen, in Apotheken oder einem Testzentrum, testen lassen. Bitte darauf achten, dass Sie ein schrifltiches Dokument erhalten, auf dem das Testdatum und das Ergebnis ersichtlich sind.
  • Nicht getestete Besucher*innen oder diejenigen, die sich nicht testen lassen möchten, dürfen leider nicht zu Besuch kommen.
  • Während der gesamten Besuchszeit muss eine FFP2-, KN95- oder N95-Maske ohne Ausatemventil getragen werden. Außnahme nur bei Vorlage einer Bescheinigung.
  • Es muss auf die korrekte Händehygiene geachtet werden bei Betreten und Verlassen des Hauses. Desinfektionsspender stehen an allen Ausgängen bereit.
  • Klingeln Sie bitte am Nebeneingang (neben dem Aufgang zum Hinterhof/rechts vom Haus in Richtung Container) und warten Sie dort bis Sie herein gebeten werden oder gehen Sie direkt hinein zum Testraum (dieser befindet am Ende des selben Flures auf der linken Seite). Nach Erklärung Ihrer Einverständnis und Eintragung in die Besuchskartei, wird Ihnen der Rachen-/Nasenabstrich abgenommen. Dieser dauert ca. 15-20 Minuten.
  • Sollten Sie ein schriftliches Testergebenis einer anderen Teststelle besitzen, halten Sie dies bitte bereit und tragen Sie Sich in die Besucherkartei ein.
  • Ist das Ergebnis negativ, dürfen Sie auf das Zimmer oder zum Spaziergang außer Haus gehen.
  • Sollte das Ergebnis positiv ausfallen, müssen wir Sie leider bitten das Haus zu verlassen und Ihre Daten werden an das Gesundheitsamt weitergeleitet.
  • Das Zimmer muss während und nach dem Besuch ausreichend gut gelüftet werden. Halten Sie sich bitte während des Besuches ausschließlich im Zimmer oder außer Haus auf.
  • Das Verlassen der Einrichtung ist für Bewohner*innen jederzeit möglich. Es gelten natürlich die Regelungen der Corona Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung. Das heißt, dass BewohnerInnen sich unter Beachtung der o g. Regelungen wie jede*r andere Bürger*in im öffentlichen Raum bewegen dürfen.

Besuchsverbote besteht für Personen

  • wenn sie oder Angehörige des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks-oder Geruchssinns, Anzeichen einer Atemwegserkrankung aufweisen oder
  • solange Angehörige des gleichen Hausstandes einer individuell aufgrund einer möglichen Infektion mit SARS-CoV-2angeordneten Absonderung nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes oder einer generellen Absonderung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion eines Haushaltsangehörigen mit SARS-CoV-2 unterliegen oder
  • bei einem positiven Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit SARS-CoV-2. (Besuchsverbot endet 14 Tage nach Testung oder bei nachfolgendem negativen PCR-Test). Die Einrichtungsleitung kann im Rahmen des Sterbeprozesses Ausnahmen von diesen Besuchsverboten zulassen, wenn anderweitige Schutzmaßnahmen getroffen werden können.

Bitte nutzen Sie die Zeit für Ihren Besuch. Der Termin beschränkt sich lediglich auf Ihren Besuch. Andere Dinge müssen und sollen weiterhin telefonisch oder per E-Mail besprochen werden.

Gerne können Sie auch weiterhin unsere Angebote (Signal, WhattsApp, Skype, Telefon) nutzen um mit den Bewohner*innen in Kontakt zu bleiben. Dazu können Sie sich gerne an die Wohnbereiche direkt wenden.