Sehr geehrte Angehörige, sehr geehrte Betreuer*innen, sehr geehrte Besucher*innen,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass ab 17.05.2021 wieder ein kleiner Schritt zur Normalität bei den Besuchen stattfinden wird, dieser sieht wie folgt aus:

1. Bewohner*innen dürfen wieder Besuch empfangen ohne Einschränkung der Anzahl und Häufigkeit. Jedoch muss immer an die Abstands- und Hygieneregeln gedacht werden, da wir im Haus Europa überwiegend Mehrbettzimmer haben und dementsprechend nicht unzählige Personen auf einmal im Zimmer sein dürfen.

2. Besuchstermine müssen weiterhin über den Sozialdienst vereinbart werden, entweder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder per Telefon unter 06046-9898931. Diese Termine müssen immer durch uns bestätigt werden, ansonsten ist der Besuch nicht möglich. Sollten Sie auf den Anrufbeantworter sprechen, melden wir uns zurück und bestätigen den Termin erst. Genaus bei E-Mail-Anfragen, auch diese sind erst verbindlich, wenn wir Ihnen eine Rückantwort gesendet haben.

3. Vollständig geimpfte Personen (2 Wochen nach der 2. Impfung) benötigen kein negatives Testergebnis mehr, müssen aber den Impfpass oder die Impfbescheinigung vorlegen.

4. Genesene Personen (die Covid 19 hatte und dies nicht länger als 6 Monate zurückliegt) benötigen ebenfalls kein negatives Testergebnis mehr, müssen aber auch einen Nachweis vorlegen, der die Beendigung der Erkrankung beinhaltet.

5. Alle anderen Personen müssen leider weiterhin eine negative Testbescheinigung, die nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorlegen.

Testmöglichkeiten in Ihrer Nähe

Bitte immer vor Betreten des Hauses am Haupteingang klingeln und dort warten bis Sie herein gebeten werden. Das Haus darf weiterhin nicht ohne Anmeldung betreten werden!

Sollten Sie einen Besuch mal nicht wahrnehmen können, bitten wir um die Absage des Termins! Nach Ende der Bürozeiten und am Wochendende ist eine Absage nur über die Wohnbereiche möglich.

Weiterhin gelten folgende Bestimmungen:

  • Während der gesamten Besuchszeit muss eine FFP2-, KN95- oder N95-Maske ohne Ausatemventil getragen werden. Außnahme nur bei Vorlage einer Bescheinigung.
  • Es muss auf die korrekte Händehygiene geachtet werden bei Betreten und Verlassen des Hauses. Desinfektionsspender stehen an allen Ausgängen bereit.
  • Klingeln Sie bitte am Haupteingang und warten Sie dort bis Sie herein gebeten werden. Bei Testung hier im Haus, melden Sie sich am Nebeneingang.
  • Sollten Sie ein schriftliches Testergebenis einer anderen Teststelle besitzen, halten Sie dies bitte bereit.
  • Ist das Ergebnis negativ, dürfen Sie auf das Zimmer oder zum Spaziergang außer Haus gehen.
  • Sollte das Ergebnis positiv ausfallen, müssen wir Sie leider bitten das Haus zu verlassen und Ihre Daten werden an das Gesundheitsamt weitergeleitet.
  • Das Zimmer muss während und nach dem Besuch ausreichend gut gelüftet werden. Halten Sie sich bitte während des Besuches ausschließlich im Zimmer oder außer Haus auf.
  • Das Verlassen der Einrichtung ist für Bewohner*innen jederzeit möglich. Es gelten natürlich die Regelungen der Corona Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung. Das heißt, dass BewohnerInnen sich unter Beachtung der o g. Regelungen wie jede*r andere Bürger*in im öffentlichen Raum bewegen dürfen.

Besuchsverbote besteht für Personen

  • wenn sie oder Angehörige des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks-oder Geruchssinns, Anzeichen einer Atemwegserkrankung aufweisen oder
  • solange Angehörige des gleichen Hausstandes einer individuell aufgrund einer möglichen Infektion mit SARS-CoV-2angeordneten Absonderung nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes oder einer generellen Absonderung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion eines Haushaltsangehörigen mit SARS-CoV-2 unterliegen oder
  • bei einem positiven Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit SARS-CoV-2. (Besuchsverbot endet 14 Tage nach Testung oder bei nachfolgendem negativen PCR-Test). Die Einrichtungsleitung kann im Rahmen des Sterbeprozesses Ausnahmen von diesen Besuchsverboten zulassen, wenn anderweitige Schutzmaßnahmen getroffen werden können.

Bei gesundheitlichen oder pflegerischen Fragen können Sie sich gerne wieder direkt an die Wohnbereiche wenden, auf dem Ihr*e Angehörige*r untergebracht ist.

Bitte nutzen Sie die Zeit für Ihren Besuch. Der Termin beschränkt sich lediglich auf Ihren Besuch. Andere Dinge müssen und sollen weiterhin telefonisch oder per E-Mail besprochen werden.

Gerne können Sie auch weiterhin unsere Angebote (Signal, WhattsApp, Skype, Telefon) nutzen um mit den Bewohner*innen in Kontakt zu bleiben. Dazu können Sie sich ebenfalls gerne an die Wohnbereiche direkt wenden.