Sehr geehrte Angehörige, sehr geehrte Betreuer*innen, sehr geehrte Besucher*innen,

wir möchten Ihnen mitteilen, dass ab 08.11.2021 die Besuchsregelungen leider wieder etwas angepasst werden müssen aufgrund der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung des Landes Hessen und des Gesundheitsamtes.

BesucherInnen, die nicht geimpft oder genesen sind müssen vor dem Besuch mit einem Schnelltest getestet werden oder einen Selbsttest unter Beaufsichtigung eines Mitarbeiters durchführen. Die Möglichkeit zur Testung besteht 1 x in der Woche (Mo.-Do. 9.45 Uhr-16 Uhr u. Fr. 9.45-15 Uhr), bitte melden Sie sich dafür immer telefonisch unter 06046-9898931 an. Dies heißt, dass auch nur noch für diesen Personenekreis ein Besuch in der Woche möglich ist. Bescheinigungen für diese Testung dürfen keine mehr ausgestellt werden. Der Test gilt nur für die Zeit des Besuches in unserem Hause.

Für Geimpfte und Genesene bleibt alles beim Alten.

1. Besucher können ohne Termin vorbei kommen, vorausgesetzt die aktuelle Lage lässt dies zu (Inzidenzabhängig).

    Besuchszeiten sind täglich von 10 bis 17.30 Uhr. Das Haus muss spätestens um 17:45 Uhr wieder verlassen werden.

2. Es muss weiterhin an der Eingangstür geklingelt werden, um die Besucher zu registrieren.

3. Geimpfte Personen (2 Wochen nach der 2. Impfung) benötigen kein negatives Testergebnis mehr, müssen aber den Impfnachweis vorm Besuch vorlegen.

4. Genesene Personen (die Covid 19 hatte und dies nicht länger als 6 Monate zurückliegt) benötigen ebenfalls kein negatives Testergebnis mehr, müssen aber einen Nachweis vorm Besuch vorlegen.

5. Alle anderen Personen müssen vor dem Besuch im Hause getestet werden oder einen Selbsttest unter Aufsicht durchführen. Bitte Termin unter 06046-9898931 vereinbaren.

Bitte immer vor Betreten des Hauses am Haupteingang klingeln und dort warten bis Sie herein gebeten werden. Das Haus darf weiterhin nicht einfach so betreten werden!

Weiterhin gelten folgende Bestimmungen:

  • Während der gesamten Besuchszeit muss eine Medizinische OP-Maske, FFP2-, KN95- oder N95-Maske ohne Ausatemventil getragen werden. Außnahme nur bei Vorlage einer Bescheinigung.
  • Es muss auf die korrekte Händehygiene geachtet werden bei Betreten und Verlassen des Hauses. Desinfektionsspender stehen an allen Ausgängen bereit.
  • Klingeln Sie bitte am Haupteingang und warten Sie dort bis Sie herein gebeten werden.
  • Bitte halten Sie Ihr Testergebenis oder den Impfnachweis bereit.
  • Ist das Ergebnis negativ oder sind Sie vollständig geimpft, dürfen Sie auf das Zimmer oder zum Spaziergang außer Haus gehen.
  • Sollte das Ergebnis positiv ausfallen, müssen wir Sie leider bitten das Haus zu verlassen und Ihre Daten werden an das Gesundheitsamt weitergeleitet.
  • Das Zimmer muss während und nach dem Besuch ausreichend gut gelüftet werden. Halten Sie sich bitte während des Besuches ausschließlich im Zimmer oder außer Haus auf.
  • Das Verlassen der Einrichtung ist für Bewohner*innen jederzeit möglich. Es gelten natürlich die Regelungen der Corona Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung. Das heißt, dass BewohnerInnen sich unter Beachtung der o g. Regelungen wie jede*r andere Bürger*in im öffentlichen Raum bewegen dürfen.

Besuchsverbote besteht für Personen

  • wenn sie oder Angehörige des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks-oder Geruchssinns, Anzeichen einer Atemwegserkrankung aufweisen oder
  • solange Angehörige des gleichen Hausstandes einer individuell aufgrund einer möglichen Infektion mit SARS-CoV-2angeordneten Absonderung nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes oder einer generellen Absonderung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion eines Haushaltsangehörigen mit SARS-CoV-2 unterliegen oder
  • bei einem positiven Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit SARS-CoV-2. (Besuchsverbot endet 14 Tage nach Testung oder bei nachfolgendem negativen PCR-Test). Die Einrichtungsleitung kann im Rahmen des Sterbeprozesses Ausnahmen von diesen Besuchsverboten zulassen, wenn anderweitige Schutzmaßnahmen getroffen werden können.

Bei gesundheitlichen oder pflegerischen Fragen können Sie sich gerne wieder direkt an die Wohnbereiche wenden, auf dem Ihr*e Angehörige*r untergebracht ist.

Bitte nutzen Sie die Zeit für Ihren Besuch. Der Termin beschränkt sich lediglich auf Ihren Besuch. Andere Dinge müssen und sollen weiterhin telefonisch oder per E-Mail besprochen werden.

Gerne können Sie auch weiterhin unsere Angebote (Signal, WhattsApp, Skype, Telefon) nutzen um mit den Bewohner*innen in Kontakt zu bleiben. Dazu können Sie sich ebenfalls gerne an die Wohnbereiche direkt wenden.