Die Besuchsregelungen im Überblick:
 
- Jede*r Besucher*in benötigt ein negatives Schnelltestergebnis, dass nicht älter als 24 Stunden sein daruf und welches am Eingang 
  vorgezeigt werden muss.
  Geimpfte, sowie ungeimpfte Besucher benötigen alle immer einen Test um unser Haus betreten zu dürfen.
  Sie können bei Frau Wagenbach/Frau Michel eine Bescheinigung erhalten, die Sie bei der Teststelle vorlegen können um konstenfreie Tests 
  zu erhalten.
 
- Bitte immer vor Betreten des Hauses klingeln und warten bis Sie herein gebeten werden.
 
- FFP-2 Maskenpflicht im gesamten Gebäude. Diese muss während des gesamten Aufenthaltes getragen werden.
 
- Die Besuchszeiten sind täglich Mo.-Sa. von 12.30 Uhr bis 17.30 Uhr und So. von 10.00 Uhr bis 17.30 Uhr.
 
- Die Besucheranzahl sollte sich auf höchsten 2 Personen beschränken.
 
Sollten Sie Rückfragen zu den Besuchsregelungen haben, können Sie sich gerne an Frau Wagenbach/Frau Michel unter 06046-9898931 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. wenden.
 
Ausnahmen sind unter Einhaltung strenger hygienischer Maßnahmen und in Absprache mit den Wohnbereichen wie folgt möglich:
Bei Bewohner*innen in schwierigen sozialen Situationen oder mit lebensgefährlicher Erkrankung
Im Rahmen einer palliativen Versorgung oder als Sterbebegleitung
Für Seelsorgerinnen und Seelsorger
Für behördliche Personen zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben (z.B. Notare, Anwälte, Amtsträger, Richter)
 
Ihnen steht weiterhin jederzeit die Möglichkeit zur Verfügung sich telefonisch mit uns in Verbindung. Der Sozialdienst steht Mo. - Fr. unter der folgenden Telefonummer 06046-9898931 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gerne zur Verfügung. Gerne können Sie auf den Anrufbeantworter sprechen, wir rufen Sie umgehend zurück.
 
Wir wünschen eine schöne Restwoche.